Banner
Sie befinden sich hier: AGBs

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Eduard Richert (erichert) – Integration mit IT

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Erichert mit Unternehmen (Kunde).

(2) Unternehmen (Kunde) i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Erichert in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(3) Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen der Erichert und dem Kunde im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nur in dem Umfang Vertragsbestandteil, soweit die Erichert dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot, Bestellung, Vertragsschluss

(1) Die Angebote der Erichert sind freibleibend. Technische Änderungen sowie zumutbare Änderungen in Form, Farbe und/ oder Gewicht bleiben vorbehalten.

(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich den Willen zum Erwerb der bestellten Ware.

(3) Die Firma erichert ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der Erichert anzunehmen. Die Annahme kann Entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

(4) Wird die Ware auf elektronischem Wege bestellt, so wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

(5) Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Firma Erichert die bestellte Ware entsprechend der Bestellung vom jeweiligen Zulieferer erhalten hat. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware/ Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird in dem Falle unverzüglich zurückerstattet.

(6) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird Vertragstext von der Firma Erichert gespeichert und dem Kunde auf Verlangen Nebst den vorliegenden AGB per ePost (=E-Mail) zugesandt.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunde überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die Firma Erichert ihre Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen darf der Kunde Dritten nicht zugänglich machen, es sei denn, die Firma Erichert erteilt dazu dem Kunden seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend, es sei denn die Firma Erichert hat im Rahmen eines konkreten Angebotes eine Frist zur Annahme des Angebotes benannt. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer grundsätzlich enthalten.

(2) Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Versandkosten ab Lager Oerlinghausen und ab 500 EURO zuzüglich einer Transportversicherung in Höhe von 0,5% des Nettowarenwertes. Dem Kunde entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Kaufpreis per Verrechnungsscheck, per Nachnahme, Rechnung, bar oder Kreditkarte leisten.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort nach Erhalt der Ware zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist zuzüglich 5 Tagen kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Firma Erichert behält es sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Firma Erichert anerkannt wurden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

(2) Für den Fall, dass der Kunde in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist die Firma Erichert berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunde über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 7 Gefahrübergang

(1) Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst eine zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Firma Erichert behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Verhält sich der Kunde vertragswidrig und kommt es insbesondere zum Zahlungsverzug oder zu einer Verletzung der in den nachstehenden Abs. 3 und 4 vereinbarten Verpflichtungen, so ist die Firma Erichert berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasser- und Elektronikschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig und regelmäßig auszuführen.

(4) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die Firma Erichert unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des Firmensitzes hat der Kunde der Firma Erichert unverzüglich anzuzeigen.

(5) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Kunde tritt in dem Falle der Firma Erichert bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des vereinbarten Rechnungsendbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Firma Erichert nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Firma Erichert behält es sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

(6) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für die Firma Erichert. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die nicht im Eigentum der Erichert stehen, so erwirbt die Erichert an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der Erichert gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, der Firma Erichert nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 9 Mängelgewährleistung

(1) Soweit ein von der Firma Erichert zu vertretender Mangel der Kaufsache/ Ware vorliegt, ist die Erichert berechtigt, nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.

(2) Kunden müssen der Firma erichert offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Mängelanzeige. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(3) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des vom Kunden gerügten Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Firma Erichert die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

(4) Für Kunde (§ 1 Abs. 2) beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist zwölf Monate ab Ablieferung der Ware. Eine Gewährleistung über 12 Monate ab Ablieferung besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der Firma Erichert den Mangel nicht rechtzeitig gemäß Abs. 2 angezeigt hat.

(5) Als Beschaffenheit der Ware gilt gegenüber dem Kunden die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

(6) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Firma Erichert nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

(7) Die Firma erichert ist nicht für Herstellergarantien haftbar zu machen.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Firma Erichert auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Firma Erichert. Gegenüber Kunden haftet die Firma Erichert jedoch nicht bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Des Weiteren gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden die der Firma Erichert zuzurechnen und in gleicherweise nicht bei Verlust des Lebens des Kunden. Ferner haftet erichert nicht für Mängelleistungen eines hinzugezogenen dritten Lieferanten (Internetprovider, Dienstleister u. ä.) und den von ihm verursachten Schaden. Schäden die hieraus entstehen sind dem Lieferanten anzuzeigen. Die Firma Erichert verpflichtet sich, hier zu unterstützen und entsprechend notwendige Daten zugänglich zu machen.

(3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Firma Erichert Arglist vorwerfbar ist.

(4) Die Firma Erichert übernimmt nicht entstandene Folgekosten eines durch Mangel einer Leistung oder eines Produktes entstandenen Schadens.

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen zwischen Kunde (§ 1 Abs. 2) und der Firma Erichert ist der Geschäftssitz der Firma Erichert. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Der Geschäftssitz der Firma Erichert ist regelmäßig der Erfüllungsort. Abweichungen davon müssen schriftlich vereinbart werden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages des Kunden mit der Firma Erichert und einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Schloß Holte-Stukenbrock, den 03. März 2007